Sicherheit geht vor - unser Pollen ist auf Pyrrolizidinalkaloide untersucht.
Unser Blütenpollen wird von einem zertifizierten Labor auf Pyrrolizidinalkaloide kontrolliert.
Sicherheit durch Laborkontrolle
Im Frühjahrspollen vom April oder Mai ist es sehr unwahrscheinlich das Pyrrolizidinalkaloide vorkommen. Weil zu dieser Zeit keine Pflanzen blühen, die diese Stoffe bilden. Diese blühen eher ab einer späteren Jahreszeit. Im Juni, Juli oder August kann es - je nach Region - schon vorkommen, dass die Bienen auch vereinzelt auf PA-bildenden Pflanzen einen Pollen sammeln.
Darum lassen wir unseren Blütenpollen von FoodQS, dem Labor unseres Vertrauens, auf Pyrrolizidinalkaloide untersuchen. Wir wollen da einfach Sicherheit haben.
Ein Pollen aus dem Monat Juni aus der Donau Au hatte zum Beispiel 4 µg/kg an PA. So sieht der entsprechende Prüfbericht aus.
Im Mai-Pollen wurde keine Pyrrolizidinalkaloide gefunden.
Darum lassen wir unseren Blütenpollen von FoodQS, dem Labor unseres Vertrauens, auf Pyrrolizidinalkaloide untersuchen. Wir wollen da einfach Sicherheit haben.
Ein Pollen aus dem Monat Juni aus der Donau Au hatte zum Beispiel 4 µg/kg an PA. So sieht der entsprechende Prüfbericht aus.
Im Mai-Pollen wurde keine Pyrrolizidinalkaloide gefunden.
Was sind Pyrrolizidinalkaloide?
Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind Pflanzeninhaltsstoffe, die nach Einnahme die Gesundheit, insbesondere die Leber, schädigen können. Sie sind daher in Lebens- und Futtermitteln unerwünscht. In Österreich heimische Pyrrolizidinalkaloid-bildende Pflanzen sind zum Beispiel Vertreter der Gattung Greiskraut (Synonym: Kreuzkraut; Jakobskreuzkraut, Gemeines Greiskraut, Hain-Greiskraut), Huflattich und Pestwurz aus der Familie der Korbblütler, Natternkopf, Borretsch und Beinwell aus der Familie der Raublattgewächse.
Grenzwert für Pyrrolizidinalkaloide (PA)
Für „Nahrungsergänzungsmittel auf Pollenbasis, Pollen und Pollenprodukte" gilt gem. EU-Verordnung seit 1. Juli 2020 der Höchstgehalt von 500µg/kg.
Die EU Verbraucherschutzbehörde EFSA empfiehlt eine maximale tägliche Aufnahmemenge von 0,0237 µg PA/kg Körpergewicht. Diese maximale tägliche Aufnahmemenge beinhaltet eine 10.000fache Sicherheitsmarge.
Danach soll eine Mensch mit 80 kg Körpergewicht nicht mehr als 1,9 µg an PA pro Tag aufnehmen.
Um den Blütenpollen mit all seinen wertvollen Inhaltsstoffen voll zur Wirkung kommen zu lassen, werden 2 bis 3 Teelöffel pro Tag empfohlen. Ein Teelöffel Blütenpollen enthält ca. 5 Gramm als Richtwert. Enthält ein Blütenpollen zum Beispiel 4 µg/kg PA und isst man 3 Teelöffel Blütenpollen pro Tag, so ergibt das 0,06 µg an PA pro Tag.
So ist mann jedenfalls auf der sicheren Seite. Vor allem, wenn man die 10.000-fache Sicherheitsspanne bedenkt, die die EFSA in ihre Empfehlung eingebaut hat.
Die EU Verbraucherschutzbehörde EFSA empfiehlt eine maximale tägliche Aufnahmemenge von 0,0237 µg PA/kg Körpergewicht. Diese maximale tägliche Aufnahmemenge beinhaltet eine 10.000fache Sicherheitsmarge.
Danach soll eine Mensch mit 80 kg Körpergewicht nicht mehr als 1,9 µg an PA pro Tag aufnehmen.
Um den Blütenpollen mit all seinen wertvollen Inhaltsstoffen voll zur Wirkung kommen zu lassen, werden 2 bis 3 Teelöffel pro Tag empfohlen. Ein Teelöffel Blütenpollen enthält ca. 5 Gramm als Richtwert. Enthält ein Blütenpollen zum Beispiel 4 µg/kg PA und isst man 3 Teelöffel Blütenpollen pro Tag, so ergibt das 0,06 µg an PA pro Tag.
So ist mann jedenfalls auf der sicheren Seite. Vor allem, wenn man die 10.000-fache Sicherheitsspanne bedenkt, die die EFSA in ihre Empfehlung eingebaut hat.